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WISSENSWERTES

Sie fragen. Wir antworten.

Uns ist es wichtig, dass sich unsere Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit umfassend informiert und gut aufgehoben fühlen. Nachfolgend beantwortet unser erfahrenes Team einige der von unseren Kunden am häufigsten gestellten Fragen. Werfen Sie einen Blick auf die Informationen unten. Wenn Sie eine Frage haben, die nicht aufgeführt ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

  • WIE RECHNET EIN AMBULANTER PFLEGEDIENST AB?
    Als ambulanter Pflegedienst unterhalten wir Versorgungsverträge mit sämtlichen zugelassenen Pflege- und Krankenkassen. Diese Verträge bilden die Grundlage für Vergütungsvereinbarungen, die wiederum die Basis unserer Abrechnung darstellen. Dank dieser Vereinbarungen können wir als ambulanter Pflegedienst die vereinbarten Leistungen direkt mit der Pflege- und Krankenkasse abrechnen.
  • WAS KOSTET EIN AMBULANTER PFLEGEDIENST?
    Es kommt darauf an, welche Art von Unterstützung der Kunde benötigt. Es gibt zwei Hauptkategorien: medizinische Behandlungspflege nach SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI. Für die medizinische Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Diese Pflege erfordert keinen Pflegegrad. Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen Grundpflege und den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Hier ist ein Pflegegrad erforderlich, wenn die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden sollen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) spielt eine entscheidende Rolle bei der Feststellung des Pflegegrades im Rahmen eines Antrags. Wir unterstützen Sie gerne bei diesem Prozess. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Budgets zur Verfügung. Unsere Leistungen basieren auf dem Leistungskatalog des Landes Bayern, der die Kosten für verschiedene Leistungskomplexe festlegt. Mit unseren Mitarbeitern besprechen Kunden und ihre Angehörigen die individuelle Pflege und erhalten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag, der die genauen Kosten zeigt und klärt, ob das Budget des Pflegegrades ausreicht. Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können stundenweise für hauswirtschaftliche oder Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Alle Leistungen können bei Bedarf auch privat vom Kunden in Anspruch genommen werden.
  • WIE BEANTRAGE ICH DIE VERHINDERUNGSPFLEGE?
    Um Verhinderungspflege zu beantragen, rufen Sie einfach bei Ihrer Pflegekasse an und teilen Sie mit, dass Sie diesen Service benötigen. Der Antrag wird Ihnen dann per Post zugesandt.
  • KÃœNDIGUNGSFRISTEN
    Sie können den Vertrag jederzeit kündigen.
  • KANN MAN SICH DEN ENTLASTUNGSBETRAG (125€) AUSZAHLEN LASSEN?
    Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung und muss beantragt werden. Eine automatische Auszahlung an den Pflegebedürftigen erfolgt nicht.
  • WIE BERECHNET MAN DIE KOMBINATIONSPFLEGE?
    Die Kombinationspflege wird auf Grundlage der in Anspruch genommenen Pflegesachleistung berechnet. Der prozentuale Anteil der Pflegesachleistung bestimmt, wie viel Pflegegeld zusätzlich gewährt wird.
  • WIE LANGE DAUERT ES, BIS ICH EINEN PFLEGEGRAD BEKOMME?
    Von der Antragstellung bis zur Entscheidung der Pflegekasse können einige Wochen vergehen. Genehmigte Leistungen werden jedoch rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Es gelten Fristen, die die Kasse einhalten muss.
  • WIE BEKOMME ICH EINEN PFLEGEGRAD?
    Die Person muss mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten zehn Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben. Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt, die Pflegebegutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK).
  • WAS SIND DIE INVESTITIONSKOSTEN?
    Investitionskosten für ambulante Pflegedienste umfassen Ausgaben für Gebäude, technische Anlagen, Mieten, Finanzierungen und Instandhaltung. Die Berechnung erfolgt gemäß §82 Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI.
  • WAS IST BEHANDLUNGSPFLEGE?
    Behandlungspflege umfasst medizinische Tätigkeiten, die von einem Haus- oder Facharzt verordnet werden und von Pflegekräften erbracht werden.
  • WAS MACHT EIN PFLEGEDIENST, WELCHE LEISTUNGEN WERDEN ERBRACHT?
    Ein Pflegedienst bietet körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung, Behandlungspflege und gibt Leistungen, die nicht selbst übernommen werden können, an Kooperationspartner weiter.
  • KOSTEN
    Die Kosten richten sich nach den gewünschten Leistungen. Sie erhalten ein individuelles Angebot.
  • DIE KASSE VERLANGT EINEN BERATUNGSEINSATZ: WAS IST DAS?
    Wenn Sie Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Nachweis über die fachgerechte Pflege durch einen Beratungseinsatz erbringen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse, und die Beratungsintervalle sind vom Pflegegrad abhängig.
  • WAS SIND PFLEGEHILFSMITTEL NACH § 40 SGB XI?
    Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die zur Erleichterung der Pflege oder Linderung der Beschwerden beitragen, wie auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds und Pflegeverbrauchsmittel.

Haben Sie noch Fragen? Gerne beraten wir Sie. Treten Sie mit uns in Kontakt oder buchen Sie direkt einen Beratungstermin. Wir sind für Sie da!

Ihr Team vom LivaCare GmbH Ambulanter Pflegedienst in Ingolstadt, Neuburg und Umgebung.

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